Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 den sog. Sparer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt erhöht:
- für Alleinstehende: von 801 Euro auf 1.000 Euro
- für Verheiratete/Lebenspartner: von 1.602 Euro auf 2.000 Euro
Die Erhöhung gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass die Erhöhung eines Freistellungsauftrags für die Kunden durch die Banken automatisch erfolgt, um die technische Umsetzung einfacher zu gestalten (§ 52 (43) EStG). Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt, passen wir folglich dessen Höhe ab 2023 automatisch an. Bei Teil-Freistellungsaufträgen erfolgt eine prozentuale Erhöhung um 24,844%, aufgerundet auf den nächsthöheren vollen Eurobetrag.
BEISPIELE:
- Ein Ehepaar hat uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 1.602 Euro erteilt. In diesem Fall wird der Betrag automatisch an die neue gesetzliche Höhe von 2.000 Euro angepasst.
- Eine Alleinstehende hat uns einen Teil-Freistellungsauftrag über 300 Euro erteilt. In diesem Fall erhöht sich der Betrag automatisiert auf 300 Euro x 24,844% = 75 Euro, so dass der Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt 375 Euro berücksichtigt wird.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder Sie sich eine andere Verteilung Ihres Sparer-Pauschbetrags wünschen, können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags selbstverständlich abändern.
WICHTIG: Erteilen Sie uns in 2022 einen neuen Freistellungsauftrag, der erst ab 2023 gültig ist, erfolgt keine automatische Anpassung. Falls gewünscht, nehmen Sie die Anpassung bitte eigenständig vor.
Wie Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags anpassen, können Sie hier nachlesen.